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BGH: Annahme eines Bargeschäfts (hier: Mietzahlung nach Kündigung)

BGH, Urteil vom 17.10.2024 – IX ZR 244/22

Zahlt der Mieter nach wirksamer Kündigung des Mietvertrags für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache die vereinbarte Miete, kommt die Annahme eines Bargeschäfts in Betracht.

(Amtlicher Leitsatz)