Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 1.10.2024 den um nationale Besonderheiten modifizierten International Standard on Auditing (ISA) 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ (ISA [DE] 600 (Revised)) samt Folgeänderungen in anderen ISA [DE] verabschiedet. Der diesem ISA [DE] zugrunde liegende ISA 600 (Revised) behandelt besondere Überlegungen, die für eine Konzernabschlussprüfung gelten, einschließlich der Umstände, in denen Teilbereichsprüfer eingebunden sind. Der International Auditing and Assurance Board (IAASB) hat mit ISA 600 (Revised) die Anforderungen an die Konzernabschlussprüfung grundlegend überarbeitet. Aufgrund des breiter gefassten Anwendungsbereichs gilt dieser ISA [DE] nicht nur für die Prüfung eines Konzernabschlusses i. S. d. deutschen Handelsrechts, sondern auch für die Prüfung eines kombinierten Abschlusses sowie für die Prüfung eines Jahresabschlusses, in dem die Finanzinformationen von Einheiten oder Geschäftsbereichen (wie z. B. Niederlassungen oder Geschäftssparten) aggregiert sind. ISA [DE] 600 (Revised) gilt erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen, ist zulässig. Andere betroffene ISA [DE] sind: ISA [DE] 220 (Revised), ISA [DE] 230, ISA [DE] 240, ISA [DE] 250 (Revised), ISA [DE] 300, ISA [DE] 315 (Revised 2019), ISA [DE] 320, ISA [DE] 402, ISA [DE] 501, ISA [DE] 510, ISA [DE] 550, ISA [DE] 610 (Revised 2013), ISA [DE] 710, ISA [DE] 720 (Revised). Aufgrund des erheblichen Umfangs wird der Standard in IDW Life 11/ 2024 nur in Auszügen abgedruckt. Im IDW Verlag ist die Verlautbarung als Print on Demand erhältlich.
(IDW Aktuell vom 13.11.2024)