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BGH: Keine erhöhte Verfahrensgebühr für RA bei Tätigwerden für mehrere Schuldverschreibungsgläubiger in derselben Angelegenheit

BGH, Beschluss vom 17.10.2024 – IX ZB 10/23

Ein Rechtsanwalt, der für mehrere Schuldverschreibungsgläubiger, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners einen gemeinsamen Vertreter bestellt haben, in derselben Angelegenheit tätig wird, erhält in der Regel keine erhöhte Verfahrensgebühr.

(Amtlicher Leitsatz)