Der 3. Senat des Hamburger Finanzgerichts hat am Mittwoch, dem 13. November 2024, in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden und die Klage abgewiesen (3 K 176/23). Die Revision gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
FG-Hamburg, Urteil vom 17.11.2024 – 3 K 176/23
(Quelle: PM 3/2004 vom 13.11.2024)