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Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß

Der 3. Senat des Hamburger Finanzgerichts hat am Mittwoch, dem 13. November 2024, in einem ersten Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes entschieden und die Klage abgewiesen (3 K 176/23). Die Revision gegen das Urteil beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

FG-Hamburg, Urteil vom 17.11.2024 – 3 K 176/23

(Quelle: PM 3/2004 vom 13.11.2024)