BFH, Beschluss vom 24.10.2024 – VI B 35/24 (AdV)
Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der Höhe des Aussetzungszinssatzes ist nur für Zinszeiträume ab dem 01.01.2019 und lediglich in Höhe der gesetzlichen Spreizung der Aussetzungszinsen und der Nachzahlungszinsen von 0,35 Prozent für jeden Monat zu gewähren.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2024-2710-2