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EuGH: Lieferung von Grundstücken, auf denen sich ausschließlich das Fundament für Wohngebäude befindet

– Einstufung – Art. 12 – Begriffe „Baugrundstück“ und „Gebäude oder Gebäudeteile“

EuGH, Urteil vom 7.11.2023 – C-594/23

Art. 12 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die Lieferung eines Grundstücks, das zum Zeitpunkt dieser Lieferung ausschließlich mit einem Fundament für Wohngebäude versehen ist, eine Lieferung eines „Baugrundstücks“ im Sinne dieses Artikels darstellt.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2024-2709-2