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BaFin: Bilanzkontrolle 2025 – Werthaltigkeit von Vermögenswerten im Fokus

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in den Konzernabschlüssen 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte untersuchen. Von den Unternehmen erwartet die BaFin, dass sie ihre Analysen transparent und nachvollziehbar dokumentieren.

Viele kapitalmarktorientierte Unternehmen durchlaufen aktuell tiefgreifende Transformationen hin zu digitalen und nachhaltigen Geschäftsmodellen. Geopolitische und gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen testen zudem die Resilienz zahlreicher Unternehmen.

Diese Entwicklungen können den Wert bilanzierter Vermögenswerte beeinträchtigen. Zudem bergen Werthaltigkeitsprüfungen Ermessensspielräume und Schätzungsunsicherheiten. In den vergangenen Jahren stellte die Bilanzkontrolle der BaFin daher regelmäßig Fehler aufgrund unterlassener, verspäteter oder unterdotierter Wertminderungen fest.

Vor diesem Hintergrund wird die BaFin im Rahmen ihrer Stichprobenprüfungen der Konzernabschlüsse 2024 schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit bilanzierter Vermögenswerte im Anwendungsbereich der Rechnungslegungsstandards IAS 36 und IFRS 9 prüfen. Die Finanzaufsicht erwartet, dass die Unternehmen ihre Analysen und Tests dokumentieren und die zugrunde gelegten Annahmen transparent und nachvollziehbar darstellen.


Mit Blick auf nichtfinanzielle Vermögenswerte betont die BaFin, dass Unternehmen im aktuellen Umfeld genau prüfen müssen, ob interne oder externe Anzeichen für mögliche Wertminderungen vorliegen. Sofern dies der Fall ist, sind Wertminderungstests durchzuführen. Diese Überprüfungen sollen nicht nur immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wie Geschäfts- oder Firmenwerte umfassen, sondern auch Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Zudem müssen die den Wertminderungstests zugrunde gelegten Unternehmensplanungen auf angemessenen und nachvollziehbaren Annahmen beruhen.

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage wird die Bilanzkontrolle bei finanziellen Vermögenswerten der Unternehmen besonders die Einbringlichkeit von Forderungen prüfen.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA legte im Oktober 2024 Prüfungsschwerpunkte für alle europäischen Enforcement-Behörden fest. Im Mittelpunkt stehen dabei Liquiditätsaspekte sowie Angaben im Anhang zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensspielräumen und Schätzungsunsicherheiten. Die BaFin wird auch diese Themen bei den Stichprobenprüfungen des Geschäftsjahrs 2024 berücksichtigen.

(PM BaFin vom 7.11.2024)