© IMAGO / Jochen Tack

BFH: Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

BFH, Beschluss vom 21.10.2024 – VIII B 99/23

1. NV: § 2 Abs. 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes (HmbZWStG) verletzt Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht dadurch, dass die Vorschrift keine Ausnahme von der Steuerpflicht für eine aus beruflichen Gründen unterhaltene Zweitwohnung vorsieht, die ein lediger Steuerpflichtiger innehat, der die wesentlichen familiären Beziehungen am Ort der Hauptwohnung unterhält.

2. NV: Die Belastung mit Zweitwohnungsteuer hat keine objektiv berufsregelnde Tendenz und greift nicht in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2024-2645-4