Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11 784 Euro steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6 612 Euro. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Finanzausschuss gebilligt (20/12783). Im Plenum steht er als Zusatzpunkt 11 am 18.10.2024 auf der Tagesordnung.
Aus der SPD-Fraktion wurde in der knappen Debatte im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es sich um ein verfassungsrechtliches Gebot halte. Dem stimmte die CDU/CSU-Fraktion zu, kritisierte jedoch, dass die Erhöhung der Freibeträge erst so spät im Jahr komme. Das stelle eine bürokratische Belastung für die Unternehmen dar. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach hingegen von einer rechtzeitigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs.
Solange die FDP in einer Regierung sei, würden auch die Tarifeckwerte in der Einkommensteuer verschoben, machte die FDP-Fraktion deutlich. Der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (20/12778) mit den entsprechenden Regelungen stand jedoch am 16.10.2024 nicht mehr auf der Tagesordnung des Ausschusses.
Die AfD-Fraktion forderte eine Dynamisierung in Richtung eines „Steuertarifs auf Rädern“ zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression. Aus Sicht der Gruppe Die Linke ist das Existenzminimum zu niedrig angesetzt.
Für den Gesetzentwurf zur Erhöhung der steuerlichen Freibeträge stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
(Quelle: hib 706/2024 vom 16.10.2024)