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DStV: Stellungnahme zur geplanten Modernisierung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften

Der DStV hat zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften“ Stellung genommen.

Das BMJV hat den Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, den Berufsangehörigen eine möglichst umfassende gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die wesentlichen Vorschläge des Referentenentwurfs.

Vorgesehen sind unter anderem weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle Berufsausübungsgesellschaften sowie Erleichterungen bei der interprofessionellen Zusammenarbeit. Umgesetzt werden soll insbesondere der im anwaltlichen Gesellschaftsrecht bestehende Handlungsbedarf, der aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des BVerfG zum Gesellschafterkreis und zu den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften besteht. Konkret geht es um die Umsetzung einer Entscheidung zur Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Rechtsanwälten und Patentanwälten (vgl. BVerfG, 14.1.2014 – 1 BvR 2998/11, Stbg. 2014, 182 ff.) sowie von Rechtsanwälten mit Ärzten oder Apothekern (vgl. BVerfG, 12.1.2016 – 1 BvL 6/13, Stbg. 2016, 136 ff.). Hier hat das Gericht eine Liberalisierung gefordert.

Aus Sicht des DStV ist es grundsätzlich positiv zu bewerten, dass der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt hat, mit Blick auf diese Rechtsprechung sowohl den rechts- als auch den steuerberatenden Berufen die gebotene gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren. Gleichzeitig sollen im Berufsrecht weitgehend einheitliche Regelungen für die Berufsausübungsgesellschaften und deren Anerkennung geschaffen werden, um die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Außerdem sollen künftig als Anknüpfungspunkt der berufsrechtlichen Regulierung nicht mehr allein die einzelnen Berufsangehörigen sein, sondern auch die rechtliche Einheit, in der diese ihren Beruf ausüben.

(Quelle: PM DStV vom 11.1.2021)