Durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27.3.2024 wurden § 1 Abs. 3d und 3e AStG eingefügt. Der Gesetzgeber regelt damit konzerninterne Finanzierungsbeziehungen. Das IDW hat zu dem diesbezüglichen Diskussionsentwurf des BMF zur Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 in einem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben Stellung genommen. In seiner Stellungnahme kritisiert das IDW, dass die vom BMF vorgesehenen Ausführungen weitere, über den Gesetzeswortlaut hinaus gehende Dokumentationspflichten vorsehen. Diese sollten ersatzlos gestrichen werden. Des Weiteren bestehen sowohl mit den OECD-Richtlinien als auch durch die Rechtsprechung des EuGH etablierte Vorgaben für die Anwendung des Fremdvergleichs. Daher sieht das IDW unilaterale Regelungen für die Modifizierung des Fremdvergleichs kritisch. In der Stellungnahme regt das IDW darüber hinaus zu diversen Randziffern insbesondere Klarstellungen an, um für die Steuerpflichtigen eine höhere Sicherheit zur Auffassung des BMF herzustellen und Missverständnisse zu vermeiden.
(IDW Aktuell vom 16.9.2024)