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BGH: Feststellung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung – Tatsachenfeststellung in Berufungsinstanz

a) Zur Feststellung der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen der Beihilfe zu einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung; hier: Tragfähigkeit von Indizien.

b) Zur Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz.

BGH, Urteil vom 11.7.2024 – III ZR 176/22

(Amtliche Leitsätze)