Um Bürokratiekosten, Erfüllungsaufwand und sonstige Belastungen durch die EU-Taxonomie und die Nachhaltigkeitsberichterstattung geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/ 12617) im Deutschen Bundestag (BT). Hintergrund ist der Anfrage zufolge das von der Bundesregierung geplante „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/ 34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“. Es sei Teil des sog. europäischen Green Deal und stehe in einem engen Zusammenhang mit der sog. Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852. Die Abgeordneten wollen u. a. wissen, welche Pläne es nach Kenntnis der Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene zu der Frage gibt, wie die EU-Taxonomie konkret dazu eingesetzt werden kann, Ressourcen und Finanzströme in nachhaltige Verwendungen zu lenken. Weiter fragen sie, ob derzeit auf europäischer oder nationaler Ebene die Vergabe von Lizenzen, Konzessionen, Fördermitteln, Subventionen, öffentlichen Aufträgen oder sonstigen Vergünstigungen und Genehmigungen an die Erfüllung der Taxonomiekriterien geknüpft sind und ob sich die Bundesregierung auf europäischer oder internationaler Ebene dafür einsetzt, die Vergabe von Lizenzen, Konzessionen, Fördermitteln, Subventionen, öffentlichen Aufträgen oder sonstigen Vergünstigungen und Genehmigungen an die Erfüllung der Taxonomiekriterien zu knüpfen. Die Fragesteller wollen zudem wissen, wie viele Unternehmen in Deutschland gemäß Regierungsentwurf hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen berichtspflichtig sind und ob sich die Bundesregierung auf europäischer oder nationaler Ebene dafür einsetzt, die Berichtspflichten deutscher Unternehmen spür- und messbar zu reduzieren.
(hib 584/2024 vom 10.9.2024)