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BFH: Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a S. 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung

BFH, Urteil vom 8.5.2024 – VIII R 28/20

1. Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfüllt den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der nach dem 31.12.2008 geltenden Fassung.

2. § 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG findet auch auf im Einlösungszeitpunkt eingetauschte oder angediente Xetra-Gold-Schuldverschreibungen Anwendung, wenn diese die Voraussetzungen des Wertpapierbegriffs gemäß § 2 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen.

(Amtliche Leitsätze)