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BGH: beA – Dokumentation des Zustellungsdatums in einem vom RA abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis auch in Handakte

BGH, Beschluss vom 29.5.2024 – I ZB 84/23

Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner – noch in Papierform geführten – Handakte dokumentiert wird. An die Zustellung anknüpfende Fristen müssen anhand der Angaben im elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden.

(Amtlicher Leitsatz)