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BGH: Partnerschaftsgesellschaft – Folgen der Einberufung zur Gesellschafterversammlung durch Unbefugten

BGH, Urteil vom 16.7.2024 – II ZR 100/23

Bei der Partnerschaftsgesellschaft führt die Einberufung durch einen Unbefugten zur Unwirksamkeit der Einladung und zur Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse.

(Amtlicher Leitsatz)