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Europäische Kommission: Äußerung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von SNCI – Ergebnisse von Field Tests zu SNCI

Bereits im April 2024 haben vier aufsichtsrechtlich kleine und nicht komplexe CRR-Kreditinstitute (sog. Small and non-complex institutions – SNCI) unterstützt durch den Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR), die European Association of Cooperative Banks (EACB), den Genoverband e. V. und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ihre Beurteilungen der Vorschläge für einen europäischen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung u. a. von SNCI bei der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hinterlegt. Die EFRAG hatte im Januar 2024 einen Entwurf für einen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Unternehmen (sog. ESRS LSME) zur Konsultation veröffentlicht. Als potenzielle Anwender des ESRS LSME sollten auch SNCI die Vorschläge beurteilen. Bei der Befassung mit dem Entwurf für den ESRS LSME stand u. a. die Frage im Raum, obdieser Standard überhaupt für diese SNCI anwendbar wäre, da diese überwiegend Einzel- (und keine Konzern-)Abschlüsse aufstellen und ggf. existierende Tochterunternehmen aus Wesentlichkeitsgründen regelmäßig nicht konsolidieren. Eine daraus abgeleitete Pflicht zur Erstellung eines Konzern-Nachhaltigkeitsberichts hätte diese SNCI von der Anwendung des auf Einzel-Nachhaltigkeitsberichte begrenzten ESRS LSME ausgeschlossen. Die Europäische Kommission (KOM) hat sich in den am 7.8.2024 veröffentlichten FAQ nunmehr dieser und 89 weiteren Fragen rund um die CSRD und die ESRS gewidmet. In den unter https://finance.ec.europa.euabrufbaren FAQ(hier: Frage/Antwort 10) stellt die KOM klar, dass ein Mutterunternehmen einen Konzern-Nachhaltigkeitsbericht nicht aufzustellen hat, wenn sämtliche Tochterunternehmen unwesentlich sind. Somit kann die große Mehrheit der SNCI in Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch machen, die im Vergleich zu den ESRS Set 1 vereinfachten Anforderungen des ESRS LSME für deren Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden. Ferner stellt die KOM klar (Frage/Antwort 7), dass SNCI, die aufgrund der NFRD bereits eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben, dennoch erst für Geschäftsjahre ab 1.1.2026 ESRS (bzw. ESRS LSME) anwenden müssen und bis dahin weiter entsprechend der NFRD die nichtfinanzielle Erklärung erstellen. Eine Zusammenfassung der Einschätzung der vier am Field Test beteiligten SNCI ist unter www.drsc.de abrufbar. Die detaillierten Antworten an die EFRAG können auf der EFRAG-Website eingesehen werden. Zum Vorschlag der EFRAG für den ESRS LSME sind zahlreiche weitere Rückmeldungen eingegangen. Anhand aller Rückmeldungen wird in den Gremien der EFRAG derzeit der Entwurf des ESRS LSME überarbeitet. Die Fertigstellung durch die EFRAG ist bis Dezember 2024 vorgesehen.

(www.drsc.de vom 23.8.2024)