Nach dem Umsetzungsstand der elektronischen Rechnung bei deutschen Unternehmen erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/12563). Mit dem Beschluss des Wachstumschancengesetzes (20/9341) im März hatte der Gesetzgeber beschlossen, dass die E-Rechnung ab 1.1.2025 zum Standard für Abrechnungen im Geschäftsverkehr werden soll.
Die Unionsfraktion will unter anderem wissen, wie die Bundesregierung angesichts von „Unsicherheiten bei der Umsetzung“ sicherstellen wolle, „dass Unternehmen den rechtlichen Rahmen vollständig verstehen und rechtzeitig implementieren können“. Insbesondere fragt sie, ob „der Leistungsempfänger für den Empfang einer E-Rechnung lediglich ein E-Mail-Postfach bereitstellen“ müsse, oder ob darüberhinaus weitere Systeme erforderlich seien.
(Quelle: hib 561/2024 vom 21.8.2024)