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BFH: Aussetzungszinsen bei AdV eines Feststellungsbescheids

BFH, Urteil vom 10.4.2024 – II R-14/21

Wird ein Grundlagenbescheid angefochten und Aussetzung der Vollziehung gewährt, ist für die Beurteilung der endgültigen Erfolglosigkeit im Sinne des § 237 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung ausschließlich auf das Ergebnis des gegen diesen Bescheid gerichteten Rechtsbehelfsverfahrens abzustellen.

(Amtlicher Leitsatz)