Am 9.8.2024 wurden Berichtigungen zur deutschen Sprachfassung des Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die ESRS konkretisieren die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/ 2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Damit wurde die mittlerweile zweite Berichtigung des ESRS Set 1 veröffentlicht, nachdem bereits im April 2024 eine erste Berichtigung der englischsprachigen Fassung veröffentlicht wurde. Während die erste Berichtigung v. a. Rechtschreibfehler, falsche Verweise und andere offensichtliche Fehler und alle Sprachversionen des ESRS Set 1 umfasste, beinhaltet die zweite Berichtigung weitergehende sprachliche Änderungen und umfasst nur die deutsche Sprachversion. Grundlage für die zweite Berichtigung bildeten Rückmeldungen der deutschen und österreichischen Bundesministerien der Justiz (BMJ). Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat dem deutschen BMJ hierzu bereits im September 2023 eine Analyse der deutschen Sprachfassung des ESRS Set 1 übermittelt und darin umfangreiche sprachliche Änderungen empfohlen, die nun auch berücksichtigt wurden.
(www.drsc.de vom 12.8.2024)