Die Aufnahme eines durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreits über eine Insolvenzforderung zur Beseitigung eines Schuldnerwiderspruchs (§ 184 Abs. 1 Satz 2 InsO) oder zu dessen Verfolgung (§ 184 Abs. 2 Satz 1 InsO) setzt eine wirksame Forderungsanmeldung voraus.
BGH, Urteil vom 23.7.2024 – II ZR 222/22
(Amtlicher Leitsatz)