Die Bundesregierung plant aktuell keine Änderung des § 10a des Gewerbesteuergesetzes, mit der ein Rücktrag gewerbesteuerlicher Fehlbeträge ermöglicht werden würde. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/25127) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24696) mit. Die Fraktion hatte in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, das eine Ausweitung des Verlustrücktrags auf die Gewerbesteuer nicht nur die Liquidität der Wirtschaft nahezu verdoppeln, sondern insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen würde.
(Quelle: hib-Meldung Nr. 5 vom 4.1.2021)