– keine teleologische Reduktion des § 17 Abs. 4 TV-L – kein Verstoß gegen Unionsrecht
BAG, Urteil vom 23. Mai 2024 – 6 AZR 170/23
1. Die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L findet auch auf Höhergruppierungen aufgrund besoldungsrechtlicher oder tariflicher Stellenhebungen, die keine Tätigkeitsänderungen zur Folge haben, Anwendung (Rn. 29).
2. Für eine entgegenstehende teleologische Reduktion des § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L fehlt es an der erforderlichen planwidrigen Regelungslücke (Rn. 29).
3. Die Geltung des § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L auch in Fällen reiner Stellenhöherbewertungen ist nicht wegen einer Ungleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften unionsrechtswidrig, da insoweit der hierfür notwendige Unionsrechtsbezug fehlt (Rn. 40). Selbst einen solchen unterstellt, mangelte es für einen Gleichheitsverstoß an der hierfür erforderlichen Normsetzung durch denselben Normgeber (Rn. 41).
(Orientierungssätze)