Der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist es durch intensive Gespräche mit der Finanzverwaltung gelungen, dass diese die Aufgabentexte zur Steuerberaterprüfung wieder veröffentlicht – beginnend mit dem Prüfungszeitraum 2021/2022. Ende Juni erschienen diese im Bundessteuerblatt.
Passend dazu stellt die BStBK nun erstmals eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung auf ihrer Website zur Verfügung. Ein wichtiger Schritt, der künftigen Prüflingen die Vorbereitung auf die Steuerberaterklausuren erheblich erleichtert.
Die veröffentlichten Lösungsvorschläge umfassen die Klausuren „Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete (Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer)“, „Ertragsteuern“ und „Buchführung und Bilanzwesen“. Sie und die darin aufgeführte Bepunktung stellen aber nicht die offizielle Lösung aus dem Prüfungszeitraum 2021/2022 dar.
Auch in Zukunft stellt die Finanzverwaltung die Aufgabentexte mit einer Karenzzeit von zwei Jahren ab Beendigung des jeweiligen Prüfungszeitraums bereit und die Bundessteuerberaterkammer stellt unverbindliche Lösungsvorschläge zur Verfügung.
(Quelle: PM BStBK vom 31.7.2024)