Der Hauptfachausschuss des IDW hat am 20.5.2024 den IDW-Standard „Anforderungen an Insolvenzpläne (IDW S 2)“ billigend zur Kenntnis genommen. Die Änderungen wurden erforderlich, um den Standard an die durch das SanInsFoG geänderte Rechtslage anzupassen und Klarstellungen zum Obstruktionsverbot sowie zum Debt-Equity-Swap vorzunehmen. Die Änderungen wurden in der Sanierungsbranche im Rahmen eines Fachgesprächs, bei Tagungen und Vorträgen und im Schrifttum intensiv diskutiert und begrüßt. Die IDW-Verlautbarung ist in IDW Life 7–8/2024 veröffentlicht.
(IDW Aktuell vom 9.7.2024)