Im Juni 2024 hat das Committee der Europäischen Wirtschaftsprüferaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies – CEAOB) Vorschläge für Leitlinien für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Damit kommt das CEAOB der Aufforderung der EU-Kommission nach, übergeordnete und risikobasierte Leitlinien zu erarbeiten, an denen sich die mit der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte Beauftragten in Ermangelung existierender internationaler Standards vorerst orientieren können. Erst zum Jahresende 2024 wird der finale Prüfungsstandard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) erwartet. Die Übernahme eines Standards für die Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europäisches Recht sieht die CSRD spätestens zum 1.10.2026 vor. Ziel dieser unverbindlichen Leitlinien ist somit ein gemeinsames Verständnis der Eckpunkte für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit. Nationale Vorgaben haben allerdings weiterhin Vorrang. Die vorgeschlagenen Leitlinien gehen in fünf Abschnitten auf verschiedene Eckpunkte ein. Diese umfassen:
1. Allgemeine Grundsätze und Herangehensweise (general principles and approach),
2. Angaben zur Art. 8 der EU-Taxonomie (disclosures provided to address Taxonomy Regulation Article 8),
3. Digitalisierung (digitalisation of the information),
4. Prüfbericht (limited assurance report) und
5. übergreifende Themen (other overarching provisions for the limited assurance engagement). Die vom CEAOB vorgeschlagenen unverbindlichen Leitlinien können noch bis zum 22.7.2024 kommentiert werden (ec.europa.eu). Sie sollen bis Ende Juli 2024 fertiggestellt sein.