-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf ED/2020/4 des International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht. ED/2020/4 „Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)“ stellt klar, wie Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ auf die entstehende Leasingverbindlichkeit im Rahmen von Sale-and-Leaseback-Transaktionen anzuwenden sind. Grundsätzlich unterstützt die EFRAG die Vorschläge des IASB, da diese ein Potenzial zur Minimierung von verschiedenartigen Auslegungen in der Praxis aufweisen und gleichzeitig auf existierenden Bewertungsgrundsätzen beruhen. Zwei Grundsätze von IFRS 16 stünden jedoch im Zielkonflikt zueinander, weshalb die EFRAG den IASB dazu anhält, die Anpassung noch einmal in einem größeren Kontext zu überdenken. Der Entwurf der Stellungnahme der EFRAG ist unter https://www.efrag.org/Assets/Download?assetUrl=%2Fsites%2Fwebpublishing%2FSiteAssets%2FDraft%2520Comment%2520letter%2520-%2520ED%2520Lease%2520Liability%2520in%2520a%2520Sale%2520and%2520Leaseback.pdf abrufbar. Feedback wird bis zum 21.2.2021 entgegengenommen.