OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.5.2024 – I-20 U 120/23
1. Ob wirksam an eine inländische Zweigstelle eines Unternehmens mit Hauptsitz im EU-Ausland, für die weder ein Zustellungsbevollmächtigter noch ein ständiger Vertreter (§ 13e HGB) benannt ist, zustellt werden kann, ist zweifelhaft.
2. Die Möglichkeit, unmittelbar einen ausländischen Gerichtsvollzieher im Zustellungsstaat mit der Zustellung zu beauftragen, steht einer Parteizustellung unter Vermittlung des erlassenden Gerichts (Art. 20 EuZVO n. F.) nicht entgegen (Abweichung von OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2022, 211).
3. Die „Dreistreifenkennzeichnung“ gewährt markenrechtlichen Schutz trotz ihrer Bekanntheit nur dann, wenn sie beim angegriffenen Erzeugnis nicht als bloße Verzierung aufgefasst wird.
(Amtliche Leitsätze)