Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW hat den Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW ERS FAB 7)“ verabschiedet. Die finale Fassung soll an die Stelle des IDW RS HFA 7 n. F. (Stand: 30.11.2017) treten. Zum einen trägt der unter www.idw.de abrufbare Entwurf den Änderungen der Rechtslage durch das MoPeG und das KöMoG Rechnung. Zum anderen sieht der Entwurf einige davon unabhängige Ergänzungen, Änderungen und Klarstellungen vor, vor allem zur bilanziellen Behandlung von durch die Gesellschaft zu zahlenden Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter in Sonderkonstellationen (negativer Differenzbetrag, Sachwertabfindung), zur Konzernrechnungslegungspflicht im Fall sog. Einheitsgesellschaften und zur Eigenkapitaldefinition. Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Verlautbarung anzuwenden. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 30.9.2024 abgegeben werden.
(IDW Aktuell vom 20.6.2024)