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BdB: EU-Bankenpaket – Startschuss erfolgt

Am 19.6.2024 wurde die Umsetzung von Basel III in der EU (sog. „Bankenpaket“) im EU-Amtsblatt verkündet. Damit ist der Weg frei für das geplante Inkrafttreten für alle europäischen Banken und Sparkassen zum 1.1.2025. Durch die neuen Regelungen werden u. a. die Kapitalanforderungen der europäischen Institute geschärft, darüber hinaus drohen aber v. a. durch die Vielzahl neuer prozessualer Anforderungen hohe Kosten. „Eine große Herausforderung ist die knappe Umsetzungsfrist“, so Karolin Schriever, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) und diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Schon zum 1.1.2025 müssen die neuen Kapitalanforderungen der CRR III umgesetzt sein und bereits zum 12.5.2025 darauf basierende Meldungen abgegeben werden. Das Gesamtpaket enthält rund 140 Mandate für die Europäische Aufsichtsbehörde (EBA) zur Spezifizierung der Regelungen durch sog. „Level-II- oder III“-Regulierungen. „Dieses Vorgehen führt zu einer viel zu hohen Komplexität in der Regulierung, die alle europäischen Institute zunehmend stark belastet“, kritisiert Schriever. „Es ist nun an der Zeit, die Spielräume, die der nationale Gesetzgeber hat, auch tatsächlich zu nutzen“, so Schriever. „Die anstehende nationale Umsetzung des Bankenpakets (CRD VI-Umsetzungsgesetz) bietet eine gute Gelegenheit, um Regulierung smart zu gestalten.“ Hier stehen u. a. Themen wie Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement und Governance-Anforderungen (Fit&Proper) im Fokus. Mit der Ankündigung von Kommissarin McGuinness am 18.6.2024 zur Verschiebung der Marktrisikoregelungen aus dem Bankenpaket um ein Jahr (Fundamental Review of the Trading Book – FRTB) erkennt der EU-Gesetzgeber an, dass es andere Länder wie die USA oder das Vereinigte Königreich gibt, die hier noch nicht so weit sind. Damit versucht die EU Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Allerdings sollte die Verschiebung eine „early-adoption-Klausel“ beinhalten, die es Banken erlaubt, die FRTB-Regeln bereits zum 1.1.2025 anzuwenden.

(PM BdB vom 19.6.2024)