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BFH: Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte

Der BFH hat mit Beschluss vom 7.6.2024 – VIII B 113/23 (AdV) – entschieden: Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar.

(Amtlicher Leitsatz)