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BFH: Zulassung der Revision bei vermeintlich fehlerhafter Ablehnung der Gewinnerzielungsabsicht durch das FG

Der BFH hat mit Beschluss vom 4.6.2024 – VIII B 37/23 – entschieden: NV: Materiell-rechtliche Fehler des Finanzgerichts (FG) im Rahmen der rechtlichen oder tatsächlichen Würdigung bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht können gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung nur bei einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung des FG zur Revisionszulassung führen.

(Amtlicher Leitsatz)