Photovoltaik-Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und entlasten das Klima nachhaltig. Dazu zählen auch die vielen kleinen Photovoltaik-Anlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern. Hessen hat sich 2022 mit einem gemeinsamen Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein im Bundesrat für weniger Bürokratie bei kleinen Photovoltaik-Anlagen eingesetzt, und schon im Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung den Vorschlag der Länder aufgegriffen und umgesetzt. Jetzt zeigen die neuen Regelungen ihre Wirkung.
Zitat Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz: „Unser Einsatz für weniger Bürokratie bei kleinen Solaranlagen wirkt. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich in Hessen 2023 mehrere tausend Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen nicht mehr für ihre neue Anlage beim Finanzamt registrieren lassen müssen und haben somit für diese auch keine steuerliche Erklärung abgegeben. Mit unserem Bundesratsantrag haben wir also genau ins Schwarze getroffen, spürbar Bürokratie abgebaut und dazu noch den Klimaschutz gefördert.“
„Es ist uns wichtig, dass der Betrieb von kleinen Photovoltaik-Anlagen nicht an bürokratischen Hürden scheitert. Seit 2022 gilt nun eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen bei der Einkommensteuer, und für die Umsatzsteuer greift seit 2023 ein Nullsteuersatz.“
Zitat Minister für Entbürokratisierung Manfred Pentz: „Der Erfolg des Programmes für kleine Photovoltaikanlagen zeigt, wo es weniger Bürokratie gibt, da ist mehr Erfolg. Gerade bei großen gesellschaftlichen Zielen wie dem Kampf gegen den Klimawandel, sind wir auf die Unterstützung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Deshalb macht Sinn, dass bestehende bürokratische Dickicht abzubauen und so die gesellschaftlichen Potenziale besser zu nutzen. Ich bin den Finanzministerinnen und Finanzministern deshalb sehr dankbar, dass sie bereits vor zwei Jahren diese Initiative beschlossen haben. Jetzt zeigt sich: Weniger Aufwand für den Einzelnen produziert mehr Erfolg für alle. Das ist Entbürokratisierung im besten Sinne.“
Bei der Ertragsteuer griff der Bund den Appell der Länderkammer auf, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Es profitieren Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Bruttoleistung bis zu 30 Kilowatt (peak). Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei aktuell 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bis zum Jahressteuergesetz 2022 galt eine Vereinfachungsregel lediglich für Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt (peak). Aus Sicht der Länder war dies deutlich zu wenig angesichts der Leistung moderner Anlagen.
Erleichterungen gab es auch bei der Umsatzsteuer. Änderungen im EU-Recht machen es nun möglich, Photovoltaik-Anlagen ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage so günstiger – nämlich zum Nettopreis – erwerben.
(Quelle: PM FinMin Hessen vom 25.6.2024)