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EuGH: Freier Kapitalverkehr – Stempelsteuer – kurzfristige Geldgeschäfte – gebietsansässige und gebietsfremde Kreditnehmer (Portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen)

Der EuGH hat mit Urteil vom 20.6.2024 – C-420/23 – entschieden: Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der kurzfristige Geldgeschäfte von der Stempelsteuer befreit sind, wenn an ihnen zwei in diesem Mitgliedstaat ansässige Unternehmen beteiligt sind, nicht jedoch, wenn der Kreditnehmer in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist.

(Tenor)