Das Bundesministerium der Justiz hat heute einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts veröffentlicht.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmannerklärt:
„Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind tragende Säulen unseres Rechtsstaats. Denn sie sind es, die die rechtlichen Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vertreten und ihnen so zu ihrem Recht verhelfen. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht mehr erhöht worden – genauso wenig wie die der Sachverständigen bei Gericht und der Sprachmittler. Das ist im Hinblick auf die inflationäre Entwicklung in den letzten Jahren und die gestiegenen Personal- und Sachkosten nicht hinnehmbar. Deshalb werden wir die gesetzlichen Honorarsätze nun anpassen. Damit wollen wir sicherstellen, dass unsere Anwältinnen und Anwälte gut aufgestellt sind, um auch weiterhin zur hohen Qualität der Rechtspflege in Deutschland beizutragen.“
Der heute veröffentlichte Referentenentwurf sieht zum einen eine Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren an die gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb vor. Damit den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch künftig qualifizierte Sachverständige, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, sollen zudem die einschlägigen Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Der Referentenentwurf sieht insbesondere vor:
- Im Bereich der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung wird eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen. Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9 Prozent und die Wertgebühren um 6 Prozent steigen.
- Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um 9 beziehungsweise 6 Prozent angehoben werden, die Gerichtsvollziehergebühren um 9 Prozent. Darüber hinaus sind einzelne weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen.
- Die Honorarsätze der Sachverständigen und der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sollen um 9 Prozent erhöht werden.
- Die Entschädigungstatbestände für die Telekommunikationsüberwachung sollen an die geänderten technischen Rahmenbedingungen und die Entschädigungssätze an die veränderten Personal- und Sachkosten angepasst werden.
Der Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 8. Juli 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.
Den Referentenentwurf finden sie hier.
(PM BMJ Nr. 53/2024 vom 18.6.2024)