Zur Änderung der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/11646). Ziel sei, Änderungen in der Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude in das Steuerrecht zu übertragen und so „den angestrebten technischen Gleichlauf der beiden Förderungen wiederherzustellen“, schreibt die Bundesregierung.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestags.
(Quelle: hib 391/2924 vom 6.6.2024)