1. NV: Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten ‑‑abstrakt beantwortbaren‑‑ Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar/klärungsfähig (entscheidungserheblich) und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist. Hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere des Bundesfinanzhofs, sowie den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen.
2. NV: Im Klageverfahren des Vermieters wegen steuerlicher Anerkennung des Mietverhältnisses ist der Mieter nicht notwendig beizuladen.
BFH, Beschluss vom 29.5.2024 – IX B 83/23
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2024-1430-4