BFH, Urteil vom 20.2.2024 – IX R 20/23
Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2024-1429-5