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EuGH/GA-SA: Belgischer Staat/Federale Overheidsdienst Financiën gegen L BV (Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep te Gent [Appellationshof Gent, Belgien])

GA Collins, Schlussanträge vom 6.6.2024 – C-243/23 [Drebers](i)

1. Die Art. 187 und 189 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften entgegenstehen, wonach für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück wie Renovierungs- oder Umbauarbeiten an einem Gebäude ein verlängerter Berichtigungszeitraum gilt, in dem die für „Grundstücke, die als Investitionsgut erworben wurden“, geschuldete oder entrichtete Vorsteuer berichtigt werden kann.

2. Satz 1 von Art. 187 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hat unmittelbare Wirkung.

Volltext BB-Online BBL2024-1429-1