Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des IDW hat den Entwurf einer Neufassung des Moduls IAS 1-M1 der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 50 (ehemals: IDW RS HFA 50))“ verabschiedet. In dem Modul werden Zweifelsfragen bei der bilanziellen Abbildung von Reverse-Factoring-Transaktionen nach IFRS adressiert. Der IASB hat im Mai 2023 – ergänzend zu der Agendaentscheidung „Supply Chain Financing Arrangements – Reverse Factoring“ des IFRS IC (12/2020) – die „Amendments to IAS 7 and IFRS 7 – Supplier Finance Arrangements“ veröffentlicht. Darin enthalten sind Klarstellungen und neue Angabepflichten für sog. Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (einschließlich Reverse-Factoring-Vereinbarungen), welche zu einer transparenteren Darstellung der Auswirkungen derartiger Geschäftsaktivitäten auf die Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiken der Unternehmen in den Abschlüssen führen sollen. Vor diesem Hintergrund ist das Modul IAS 1-M1 ergänzt worden. Der Entwurf der Neufassung ist unter www.idw.de abrufbar. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 16.8.2024 abgegeben werden.
(IDW Aktuell vom 5.6.2024)