Berlin: (hib/CHE) Die CDU/CSU-Fraktion fordert, das seit Januar 2023 geltende Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen wieder aufzuheben. Sie hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/11752) für ein Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz formuliert.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern, seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitern und verpflichtet sie, bestimmte Sorgfaltspflichten mit dem Ziel zu beachten, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vorgebeugt, minimiert oder beendet werden.
Die Unionsfraktion kritisiert, dass insbesondere vor dem Hintergrund verschiedener internationaler Krisen und Kriege der Druck auf internationale Lieferketten erheblich gewachsen und Wirtschaftsbeziehungen erschwert worden seien. In dieser Situation überfordere die im LkSG festgelegten Berichtspflichten die Unternehmen. Die im April 2024 vom Europäischen Parlament beschlossene Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gehe noch über die deutschen Bestimmungen hinaus, weshalb es keinen Sinn mache, von den Unternehmen zu erwarten, an den nationalen Regelungen festzuhalten und sich gleichzeitig auf die Bestimmungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorzubereiten, heißt es in der Vorlage.
„Anstatt eine weitere Umsetzung des LkSG zu begleiten, Berichte anzufordern und zu prüfen, sollten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung darauf ausgerichtet werden, Unternehmen in Deutschland auf die kommende Verpflichtung zur Beachtung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie durch entsprechende Beratungsangebote vorzubereiten. Dies gilt gerade auch für mittelständische Unternehmen, die etwa durch Ausschreibungsbedingungen mittelbar von den rechtlichen Vorgaben betroffen sind“, schreiben die Abgeordneten. Das LkSG solle deshalb mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt werden, fordern sie.