Das Bundesarbeitsgericht veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. am 6. und 7. Juni 2024 zum elften Mal ein Europarechtliches Symposion. Es steht unter dem Generalthema „Sieben Jahrzehnte europäische Einigung und Bundesarbeitsgericht – Europäisches Arbeitsrecht zwischen Vertiefung und Subsidiarität“.
Aus Anlass des 70-jährigen Bestehens des Bundesarbeitsgerichts im April 2024 beginnt das Europarechtliche Symposion mit einem Festakt. Nach einer Begrüßung der Teilnehmenden durch Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner hält zunächst Frau Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Lilian Tschan die Festrede. Sie vertritt Herrn Bundesminister Hubertus Heil, MdB, der – wie alle Kabinettsmitglieder – am Vormittag des 6. Juni 2024 an der Regierungserklärung und Aussprache im Bundestag zur aktuellen Sicherheitslage teilnimmt. Der Festrede von Frau Staatssekretärin Tschan folgen zwei Festvorträge von Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und Herrn Präsidenten der Siebten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union François Biltgen.
Daran anschließend werden ausgewählte Fragen des europäischen Arbeitsrechts behandelt. Es sprechen Frau Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Doris-Maria Schuster, Hamburg, über „Entgeltgleichheit zwischen Primärrecht, Richtlinie und deutschem Recht“ und Frau Professorin Dr. Claudia Schubert, Universität Hamburg, zu dem Thema „Europäisches Arbeitsrecht als Teil einer Wirtschafts-, Währungs- und Werteunion zwischen Harmonisierung und Subsidiarität“.
Als Neuerung findet ferner erstmals eine Podiumsdiskussion statt. Thema ist „Die Rolle der Sozialpartner in der europäischen Rechtsetzung“. Auf dem Podium diskutieren Frau Isabel Eder, Leiterin der Abteilung Recht und Vielfalt des DGB, und Herr Arne Franke, Leiter der Abteilung Europa der BDA.
Zum Abschluss der Veranstaltung gibt Herr Dr. Samuel Miner, Institut für Zeitgeschichte, München, einen Überblick über den Stand des Forschungsvorhabens zur Geschichte des Bundesarbeitsgerichts, bevor Herr Professor Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e. V., das Schlusswort spricht.
Zu dem Symposion in den Räumlichkeiten des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt haben sich mehr als 280 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem In- und Ausland angemeldet. Die Vorträge und Diskussionsbeiträge werden in der Zeitschrift „Recht der Arbeit“ und auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts veröffentlicht.