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Einigung des Geschäftsführenden Direktors des Deutschen Theaters mit dem Land Berlin

Der vor dem Arbeitsgericht Berlin am 28. Mai 2024 geschlossene gerichtliche Vergleich zwischen dem Geschäftsführenden Direktor des Deutschen Theaters Klaus Steppat und dem Land Berlin (PM Nr. 08/24 vom 28.05.2024) ist nicht widerrufen worden. Das Verfahren ist damit bestandskräftig beendet, eine gerichtliche Entscheidung ergeht in der Sache nicht mehr.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 22 Ca 13388/23

PM Nr. 09/24 v. 6.6.2024