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BGH: Organ einer juristischen Person als Titelschuldner und Festsetzung von Ordnungsmitteln

BGH, Beschluss vom 18.4.2024 – I ZB 55/23

Ist allein das Organ einer juristischen Person Titelschuldner, sind Ordnungsmittel im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung des Organs gegen den Vollstreckungstitel (allein) gegen das Organ festzusetzen.

(Amtlicher Leitsatz)