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BGH: Inflationsausgleichprämie als Arbeitseinkommen pfändbar

BGH, Beschluss vom 25.4.2024 – IX ZB 55/23

Volltext: BB-Online BBL2024-1281-3

a) Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar.

b) Die Prämie ist Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens.

(Amtliche Leitsätze)