BGH, Beschluss vom 25.4.2024 – IX ZB 55/23
Volltext: BB-Online BBL2024-1281-3
a) Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar.
b) Die Prämie ist Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens.
(Amtliche Leitsätze)