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BAG: Revisionsgrund – Ablehnungsgesuch nach Urteilsverkündung

BAG, Beschluss vom 25.4.2024 – 8 AZN 833/23; ECLI:DE:BAG:2024:250424.B.8AZN833.23.0

Nach der Verkündung des Urteils kann ein am Urteil beteiligter Richter nur bezogen auf noch zu treffende weitere Entscheidungen abgelehnt werden. Ein auf die Verhinderung der Absetzung des bereits verkündeten Urteils zielendes Ablehnungsgesuch ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich unzulässig.

(Amtlicher Leitsatz)