Am 18.5.2024 hat das Finanzministerium die Finanzämter darüber informiert, dass für Hochwasser-Betroffene weitreichende steuerliche Erleichterungen greifen sollen. Darauf aufbauend wurde heute ein Erlass mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht.
Minister von Weizsäcker: „Wir wollen mit steuerlichen Instrumenten dazu beitragen, finanzielle Engpässe nach der Flut zu überbrücken. Deshalb bringen wir mit dem Katastrophenerlass steuerliche Erleichterungen für betroffene Haushalte und Gewerbetreibende auf den Weg. Wir ergänzen damit die heute beschlossenen Finanzhilfen des Landes und der kommunalen Ebene im Rahmen der Hochwasserhilfe und der Elementarschäden-Richtlinie.“
Der Erlass wurde mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt. Die übrigen Bundesländer wurden in Kenntnis gesetzt. Er beinhaltet ein Maßnahmenbündel von Steuerstundungen und Zahlungserleichterungen bis hin zu vereinfachten Spendennachweisen und der steuerlichen Absetzbarkeit von Ersatzbeschaffungen.
So wird die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung oder die Beseitigung von Schäden am Wohneigentum als steuerlich abzugsfähige außergewöhnliche Belastung anerkannt. Spenden über eingerichtete Sonderkonten, können unbürokratisch und verwaltungsvereinfachend per Einzahlungsbeleg dokumentiert werden. Stundungszinsen und steuerliche Vorauszahlungspflichten für Betroffene können reduziert werden. Zudem ergeben sich aus dem Verlust von Buchführungsunterlagen infolge des Hochwassers keine nachteiligen Folgen. Die vom Hochwasser betroffene Landwirtschaft wird ebenfalls durch Billigkeitsmaßnahmen berücksichtigt.
Finanzminister Jakob von Weizsäcker: „Mit diesen Maßnahmen greift die saarländische Steuerverwaltung den vom Hochwasser betroffenen Steuerpflichtigen unter die Arme. Bei Rückfragen steht Ihnen das örtlich zuständige Finanzamt gerne zur Verfügung.“
(Quelle: PM FM Saarland vom 21.5.2024)