BGH, Beschluss vom 27.2.2024 – II ZB 14/22
Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens ablehnende Entscheidung ist auch dann unanfechtbar und im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht überprüfbar, wenn das Oberlandesgericht den Erweiterungsantrag im Musterentscheid und nicht durch einen separaten Beschluss zurückgewiesen hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. Juni 2022 – XI ZB 33/19).
KapMuG§ 21 Abs. 3 Satz 3; ZPO§ 574 Abs. 4 Satz 1 Das Recht zur Anschlussrechtsbeschwerde steht nur den dem Rechtsbeschwerdeverfahren fristgemäß beigetreten Beigeladenen zu (Anschluss an BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2020 – XI ZB 27/19).
(Amtliche Leitsätze)