Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 13.5.2024 auf seiner Homepage die Stellungnahmen veröffentlicht, welche zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) übermittelt wurden. Nach einer überschlägigen Durchsicht durch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) wurden folgende Themen am häufigsten (in abnehmender Anzahl) in den Stellungnahmen aufgegriffen:
1. Prüfungsaspekte,
2. die Verknüpfung mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz,
3. der persönliche Anwendungsbereich,
4. die Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat,
5. die Möglichkeiten zur Konzernbefreiung und
6. die Angaben zu immateriellen Ressourcen.
(www.drsc.de)