Am 22.1.2024 hat die EFRAG die Entwürfe für zwei Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zur Konsultation veröffentlicht. Der Entwurf des sog. ESRS LSME richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU (Englisch: „listed SME“), die verpflichtet sind, spätestens für Geschäftsjahre, die am 1.1.2028 beginnen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Zudem sind auch sog. kleine und nicht komplexe Institute, firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen im Anwendungsbereich des LSME. Diese Unternehmen müssen den LSME bereits für Geschäftsjahre anwenden, die am oder nach dem 1.1.2026 beginnen.
Alle anderen, nicht kapitalmarktorientierten KMU können freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Für diese freiwillig über Nachhaltigkeit berichtenden KMU hat die EFRAG ebenfalls einen Standardentwurf erarbeitet (sog. ESRS VSME, Englisch:
„voluntary sustainability reporting by SMEs“). Ziel dieses VSME ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von potenziell einigen Tausenden KMU zu harmonisieren und durch die Nachhaltigkeitsinformationen gem. VSME darüberhinausgehende individuelle Anfragen bspw. im Rahmen von Kredit- oder Auftragsvergaben entbehrlich zu machen.
Zu diesen Standardentwürfen und ersten Erkenntnissen aus den Field Tests hat das DRSC gemeinsam mit EFRAG am 10.4.2024 online eine Öffentliche Diskussionsveranstaltung mit ca. 150 Teilnehmern durchgeführt. Die Sitzungsunterlagen sind unter www.drsc.de abrufbar, und die Ergebnisse dieser Diskussion sind nunmehr verfügbar (in englischer Sprache). Unter anderem wurden folgende Punkte erörtert:
– Value-Chain-Cap-Funktion: die Ausgestaltung und Wirkungsweise wurde von EFRAG erläutert. Wichtig ist, dass entsprechend den Vorgaben der CSRD lediglich der LSME die Obergrenze für Informationen entlang der Wertschöpfungskette(gem. ESRSSet 1) darstellt. Allerdings erwartet die EFRAG, dass dem VSME zukünftig eine „faktische Value-Chain-Cap-Funktion“ zukommt, sofern dieser eine hohe Marktakzeptanz erreicht und die Nachfragen zu Nachhaltigkeitsinformationen von KMU sich an den Informationsanforderungen des VSME orientieren;
– ED VSME: u. a. Unterstützung des Modul-Ansatzes, insbesondere Zustimmung zum Basis-Modul; jedoch einfachere Sprache und Anwendungsbeispiele erforderlich; Wesentlichkeitsanalyse im PAT- und BP-Modul stellt für KMU eine sehr große Herausforderung dar;
– ED LSME: u. a. Frage der befreienden Wirkung des LSME auch für den Konzernnachhaltigkeitsbericht von kapitalmarktorientierten KMU; derzeit ist der LSME allerdings nur auf den Einzelnachhaltigkeitsbericht anwendbar;
– Die Teilnehmer bitten außerdem um Unterstützungsmaßnahmen zur Anwendung dieser Standards.
(www.drsc.de)